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   LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15   

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https://dejure.org/2017,17917
LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15 (https://dejure.org/2017,17917)
LG Köln, Entscheidung vom 11.01.2017 - 28 O 430/15 (https://dejure.org/2017,17917)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 28 O 430/15 (https://dejure.org/2017,17917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Verbreitung von Kommentaren und Äußerungen auf einer Internetseite über einen Geschäftsführer in einer TV-Sendung; Abgrenzung der Meinungsäußerung von Tatsachenbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Blog-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen Dritter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Die Beklagte haftet grundsätzlich als Störerin für die Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung, sofern sie von dem Betroffenen auf der Rechtswidrigkeit der Inhalte der verknüpften Internetseiten hinreichend konkret hingewiesen wurde und gleichwohl die beanstandete Verknüpfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung entfernt (BGH, NJW 2012, 148).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Der aus Treu und Glauben hergeleitete Auskunftsanspruch beinhaltet keine Erlaubnis, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht (BGH, NJW 2014, 2651, 2652 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der objektive Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittslesers (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207, 208; BGH NJW 1998, 3047, 3048).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Der hilfsweise für den hier gegebenen Fall, dass der Klageantrag zu I. abgewiesen wird, gestellte Feststellungsantrag ist bereits unzulässig, da die Kläger nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnis, sondern bloße Vorfragen oder Elemente einer Rechtsbeziehung, die nicht feststellungsfähig sind, klären lassen wollen (vgl. BGH, NJW 2015, 873, 875).
  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Die Löschungsaufforderung muss hinsichtlich der in Bezug genommenen Rechtsverletzung so konkret sein, dass sie für den Host-Provider bzw. Blog-Betreiber im Rahmen seiner Prüfung unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann (vgl. BGH a.a.O.; vgl. für Suchmaschinenbetreiber OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der objektive Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittslesers (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207, 208; BGH NJW 1998, 3047, 3048).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BGH, WRP 2008, 820).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Köln, 11.01.2017 - 28 O 430/15
    Denn wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie bloß ein pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BVerfG, NJW-RR 2001, 411; BGH, a. a. O.).
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